Zweite Publikation? Der gute @BenediktHuggins ist immer seiner Zeit voraus: 2019 schon zu Vögeln und Glas: https://t.co/Rbi62gHDcv #birdjtör https://t.co/vg17uBt4bj
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Zentrale Schutznorm ist § 44 BNatSchG. Es untersagt als Beeinträchtigungen (Zugriffe) 1. Das Fangen, Verletzten und Töten (Tötungsverbot) 2. Die erhebliche Störung 3. Die Beschädigung von Lebensstätten Doch der Reihe nach... (hierzu auch https://t.co/nAo
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@reinboth Ja, das ist so falsch. Die Gemeinde haftet nur, wenn sie ein Gefahrenlage geschaffen hat, der man ohne Beleuchtung nicht ausweichen oder entgegenwirken kann, z.B. eine Absperrung mit einer Kette, die im Dunklen nicht sichtbar ist. Ausführlich daz